Informationen und Downloads
Hier finden Sie eine Sammlung von Anträgen, Formularen, Infoblättern und Bescheinigungen, die Sie bequem herunterladen und verwenden können.
Ob Sie Informationen zur Pflegeversicherung benötigen, Anträge auf Pflegeleistungen stellen möchten oder einfach nur auf der Suche nach spezifischen Formularen sind – hier sind Sie richtig. Die bereitgestellten Dokumente helfen Ihnen, sich schnell und effizient zu informieren und die notwendigen Schritte zur Inanspruchnahme der Pflegeleistungen einzuleiten.
Unsere PDF-Antragsformulare können komfortabel am Rechner ausgefüllt werden. Um von der vollen Funktionalität der Dokumente zu profitieren, installieren Sie bitte den Adobe Acrobat Reader.
Anträge
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Aktuelle allgemeine Versicherungsbedingungen
Weitere Dokumente
Fragen und Antworten
In unseren "Häufig gestellte Fragen (FAQ)" finden Sie Antworten auf die gängigsten Fragen rund um die Leistungen der GPV sowie zum Dienstleisterwechsel zur HMM. Dieser Bereich bietet Ihnen klare Informationen und Unterstützung, um Ihnen den Umgang mit unseren Services zu erleichtern.
Fragen zum Dienstleisterwechsel
Bezogen auf die vereinbarte Leistung und den aktuellen Beitrag ändert sich nichts. Nach dem Wechsel erhalten die Versicherten den Service für die Pflegeversicherung durch die HMM, statt der KVB. Über den weiteren Ablauf wird die GPV die Versicherten im Laufe der nächsten Monate unterrichten. Dafür haben die Versicherten einen Brief erhalten, der darüber informiert, wie auf der vorgesehen Website die Kontaktdaten bereitgestellt werden können.
Die HMM Deutschland GmbH ist Anbieterin innovativer Versorgungs- und Abrechnungslösungen im Gesundheitswesen und hat mit ihrem modernen und umweltfreundlichen Service viel Erfahrung in der Leistungssachbearbeitung für gesetzliche und private Krankenversicherungen. Der Auftrag wurde nach einem üblichen Ausschreibungsverfahren vergeben.
Die Sicherheit der Daten steht für alle Beteiligten an erster Stelle. Wir haben spezielle Verträge mit der HMM abgeschlossen, damit die Daten sicher übertragen und aufbewahrt werden. Da ein neues SEPA-Lastschriftmandat notwendig sein wird, sollte dieses von den Versicherten auf der Website eingetragen werden, die im Informationsbrief genannt ist.
Bei den vereinbarten Leistungen und den aktuellen Beiträgen ändert sich nichts. Nach dem Wechsel erhalten die Versicherten den Service durch die HMM und nicht länger durch die KVB. Über den weiteren Ablauf werden wir im Laufe der nächsten Monate unterrichten. Dazu sollten die Versicherten ihre Kontaktdaten auf der Website eintragen, die im Informationsbrief genannt wird.
Der neue Dienstleister HMM erhält von der GPV nur die Daten, die der GPV aufgrund des Vertragsverhältnisses vorliegen (müssen). Weitere Daten aus dem Bestand der KVB dürfen nicht übermittelt werden. Deswegen sollten die Versicherten ihre Kontaktdaten über die im Informationsbrief erwähnte Website zur Verfügung zu stellen, um einen lückenlosen Informationsfluss zu erleichtern.
In diesem Fall wird es die Informationen selbstverständlich weiterhin per Post geben. Eine Angabe einer E-Mail-Adresse ist jedoch für schnellere Informationen sehr hilfreich. In Zukunft planen wir auch, anderen Schriftwechsel wie z.B. Policen, Leistungsabrechnungen und Bescheinigungen elektronisch und damit schneller zur Verfügung zu stellen.
Der Beitragsabzug von den Bezügen erfolgte aufgrund einer speziellen Gesetzesregelung, die nur für die KVB als Körperschaft des öffentlichen Rechts gilt. Deswegen stellen wir nun auf das im Geschäftsverkehr übliche Beitragseinzugsverfahren um. Dazu erbitten wir das SEPA-Lastschriftmandat im versandten Brief.
Dann kann der Beitrag individuell per Dauerauftrag oder ggf. sogar als Einzelüberweisung entrichtet werden. Es sollte aber beachtet werden, dass ein SEPA-Mandat erhebliche Vorteile hat. Die Versicherten kommen nie in Verzug, solange ihr Konto die notwendige Deckung aufweist. Ein Verzug des Beitrags führt aufgrund gesetzlicher Vorgaben ggf. zur Meldung an das Bundesamt für Soziale Sicherung, das dann Zwangsmaßnahmen einleiten kann. Ein SEPA-Mandat hilft, solche Risiken zu vermeiden.
Dann werden die offenen Beiträge zunächst angemahnt. Bei einem Rückstand von 6 Monatsbeiträgen muss dies dem Bundesamt für Soziale Sicherung gemeldet werden. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben, weil es sich bei der Pflegeversicherung um eine Pflichtversicherung handelt. Um sicher zu gehen, dass die Beiträge auch nach dem Dienstleisterwechsel immer pünktlich gezahlt werden, empfehlen wir, ein Sepa-Mandat einzurichten.