Pflegekraft schiebt eine Person im Rollstuhl durch einen hellen Hausflur, unscharfer Hintergrund. Pflegekraft schiebt eine Person im Rollstuhl durch einen hellen Hausflur, unscharfer Hintergrund. Pflegekraft schiebt eine Person im Rollstuhl durch einen hellen Hausflur, unscharfer Hintergrund. Pflegekraft schiebt eine Person im Rollstuhl durch einen hellen Hausflur, unscharfer Hintergrund. Pflegekraft schiebt eine Person im Rollstuhl durch einen hellen Hausflur, unscharfer Hintergrund.

Pflege im Heim

Personen mit Pflegegraden 2 bis 5 haben das Recht auf vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Diese Art der Pflege umfasst eine 24-Stunden-Betreuung in einem Pflegeheim.

Leistungszuschüsse

Zur Reduzierung der Eigenanteile in vollstationären Pflegeeinrichtungen gewährt die Pflegeversicherung den Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 bis 5 Leistungszuschläge. Deren Höhe richtet sich nach der Länge des Aufenthalts.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie temporär vollstationäre Pflege benötigen, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Ausfall Ihrer Pflegekraft. Die Kurzzeitpflege kann für maximal acht Wochen in Anspruch genommen werden.

Pflegeunterstützungsgeld

Angestellt erwerbstätige Angehörige haben die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage freizunehmen, um in akuten Fällen Pflegemaßnahmen zu organisieren oder die Pflege zeitweise selbst zu übernehmen.

Beschäftigte, die kurzfristig der Arbeit fernbleiben müssen, können gemäß § 2 PflegeZG für bis zu zehn Tage eine Arbeitsfreistellung beanspruchen. Sie erhalten dafür eine Kompensation des entgangenen Lohns von der Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung, das sog. Pflegeunterstützungsgeld.

 

 

 

Zusätzliche Informationen und Dokumente

Im Bereich Infos & Service finden Sie Downloads zu unseren Pflegeleistungen. Unser FAQ-Bereich beantwortet Ihre Fragen und Sie erhalten direkten Zugang zu allen erforderlichen Formularen – von Anträgen bis zu Bescheinigungen.
 

weiterlesen