Pflegerin spricht mit älterer Frau auf grünem Sofa in heller Klinik, andere Personen im Hintergrund. Pflegerin spricht mit älterer Frau auf grünem Sofa in heller Klinik, andere Personen im Hintergrund. Pflegerin spricht mit älterer Frau auf grünem Sofa in heller Klinik, andere Personen im Hintergrund. Pflegerin spricht mit älterer Frau auf grünem Sofa in heller Klinik, andere Personen im Hintergrund. Pflegerin spricht mit älterer Frau auf grünem Sofa in heller Klinik, andere Personen im Hintergrund.

Teilstationäre- und Kurzzeitpflege

Die Teilstationäre und Kurzzeitpflege bieten pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich eine Auszeit zu nehmen, und verleihen Pflegebedürftigen eine willkommene Abwechslung im täglichen Pflegerhythmus.

Kurzzeitpflege

Für bis zu acht Wochen jährlich steht Personen mit mindestens Pflegegrad 2 die Möglichkeit offen, vollstationäre Pflege zu nutzen, etwa wenn die betreuende Person verhindert ist.
 

Tages- und Nachtpflege

Wenn Ihre häusliche Pflege nicht vollumfänglich gewährleistet werden kann, oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege nötig ist, besteht ein Anspruch auf teilstationäre Tages- oder Nachtpflege, sofern Sie mindestens Pflegegrad 2 haben. Diese Option unterstützt die Entlastung Ihrer Pflegeperson und ermöglicht es Ihnen, weiterhin Teil des gesellschaftlichen Lebens zu bleiben.

Teilstationäre Versorgung

Wenn eine Person zeitweilig in einer Pflegeeinrichtung betreut wird, handelt es sich um eine teilstationäre Versorgung.

Tagespflege für Menschen mit Demenz

Für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen bietet die Tagespflege eine deutliche Entlastung. Sie sorgt für Abwechslung und Struktur im täglichen Pflegeablauf.

Zusätzliche Informationen und Dokumente

Im Bereich Infos & Service finden Sie Downloads zu unseren Pflegeleistungen. Unser FAQ-Bereich beantwortet Ihre Fragen und Sie erhalten direkten Zugang zu allen erforderlichen Formularen – von Anträgen bis zu Bescheinigungen.
 

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