Erhöhung der Pflegeleistungen ab 2025

Die meisten Pflegeleistungen steigen mit Beginn des neuen Jahres um 4,5%.

Mit Jahresbeginn 2025 erhöhen sich die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent. 

Diese Pflegeleistungen werden erhöht:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Entlastungsbetrag
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Ergänzende Unterstützungsleistungen für digitale Pflegeanwendungen
  • Leistungen für die vollstationäre Pflege
  • Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung für Wohngruppe

Konkret in Zahlen bedeutet dies beispielsweise für das Pflegegeld folgende Steigerung:

  • Pflegegrad 2: 332 Euro → 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 573 Euro → 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 765 Euro → 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 947 Euro → 990 Euro
     

Diese Erhöhung ist Teil einer durch das 2023 beschlossene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (kurz PUEG) ersten Dynamisierung der Pflegeleistungen. Die dynamisierten Erhöhungen sind alle drei Jahre geplant, sodass die nächste Erhöhung am 1. Januar 2028 vollzogen wird.

 

 

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