Mit Jahresbeginn 2025 erhöhen sich die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent.
Diese Pflegeleistungen werden erhöht:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Tages- und Nachtpflege
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Ergänzende Unterstützungsleistungen für digitale Pflegeanwendungen
- Leistungen für die vollstationäre Pflege
- Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung für Wohngruppe
Konkret in Zahlen bedeutet dies beispielsweise für das Pflegegeld folgende Steigerung:
- Pflegegrad 2: 332 Euro → 347 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro → 599 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro → 800 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro → 990 Euro
Diese Erhöhung ist Teil einer durch das 2023 beschlossene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (kurz PUEG) ersten Dynamisierung der Pflegeleistungen. Die dynamisierten Erhöhungen sind alle drei Jahre geplant, sodass die nächste Erhöhung am 1. Januar 2028 vollzogen wird.