Sehr geehrte Versicherte,
im aktuellen Versicherungsschein findet man die Formulierung:
"Alle Ihren privaten Pflegepflichtversicherungsvertrag betreffenden Willenserklärungen und
Anzeigen einschließlich der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von
Ansprüchen richten Sie bitte ausschließlich an die Postbeamtenkrankenkasse bzw.
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, die insoweit zur Vertretung der GPV und der an ihr
beteiligten Versicherer bevollmächtigt sind."
Die Angabe der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten ist hier veraltet. An Ihrere Stelle müsste hier die HMM Deutschland GmbH angegeben sein.
Wir entschuldigen uns für mögliche Unklarheiten.